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   BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07   

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https://dejure.org/2007,5215
BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07 (https://dejure.org/2007,5215)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2007 - IX R 50/07 (https://dejure.org/2007,5215)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - IX R 50/07 (https://dejure.org/2007,5215)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als Teilherstellungskosten; Auswirkungen des Abbruchs des Gebäudes auf die Einkünfteerzielungsabsicht; Klageänderung im Revisionsverfahren

  • IWW
  • Judicialis

    FördG § 4; ; FördG § 4 Abs. 1 Satz 5; ; EStG § ... 7; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStDV § 82b; ; FGO § 41 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 143 Abs. 2; ; FGO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen eines Gebäudeabbruchs auf die Einkünfteerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Bindung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als Teilherstellungskosten nur für das Entstehungsjahr der Planung nicht für die Folgejahre; keine Auswirkung des Abbruchs des Gebäudes auf die Einkünfteerzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Aufwendungen für nicht realisierten Bauplan

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Keine Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht trotz Abriss

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erörterung der Abgrenzungsproblematik im Rahmen der steuerrechtlichen Behandlung von Abbruchkosten; Gleicher Zweck und gleiche Bauart eines geplanten und später errichteten Bauwerks als Voraussetzung der Zuordnung der Kosten einer nicht verwirklichten Planung zu den ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Aufwand für vergebliche Planungsarbeiten können Werbungskosten sein

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, FöGbG § 4
    Abbruch; Einkünfteerzielungsabsicht; Sonderabschreibung; Vermietungsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1111
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 27.10.1992 - IX R 152/89

    Verteilung von im Entstehungsjahr nicht abgezogenen Werbungskosten auf Folgejahre

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    Diese Bestandskraft bindet hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung des Aufwands als Herstellungskosten oder sofort abziehbare Werbungskosten für die Folgejahre ebenso wenig wie bei der Verteilung größeren Erhaltungsaufwands gemäß § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung a.F., so dass nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung in jedem Veranlagungszeitraum der Sachverhalt erneut zu prüfen und rechtlich zu würdigen ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591, und vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589).
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 50/00

    Abbruchkosten eines selbst genutzten Gebäudes

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    Abbruchaufwendungen bilden danach Werbungskosten, wenn die vorherige Nutzung des (abgebrochenen) Objekts zur Vermietung maßgeblich für die Abziehbarkeit der Aufwendungen bleibt, weil z.B. der zum Abbruch führende Verbrauch in der Zeit der Vermietung des Gebäudes entstanden war und deshalb der Zusammenhang des Abbruchvorgangs mit der Herstellung eines neuen, selbst genutzten oder veräußerten Gebäudes in den Hintergrund tritt (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 51/05; vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, und vom 16. April 2002 IX R 50/00, BFHE 199, 120, BStBl II 2002, 805).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    (1) Sie prüft nicht grundstücksbezogen, ob der Kläger seine Absicht nachträglich aufgegeben hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940), sondern geht der Frage nach, ob der Kläger bereits im Streitjahr 2002 seine Absicht, das erneut zu bebauende Grundstück zu vermieten, nach außen dokumentiert.
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH werden Aufwendungen durch die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG) veranlasst, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    Ein derartiger Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst und nicht wieder aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, m.w.N.).
  • BFH, 08.09.1998 - IX R 75/95

    Vergebliches Architektenhonorar als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    bb) Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung gehören zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592).
  • BFH, 13.11.1973 - VIII R 157/70

    Planung eines Mietwohnhauses - Mietwohnhaus - Aufwendungen - Vorweggenommene

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    Handelt es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke und dient daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes, so gehören vergebliche Planungskosten nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 3. November 2005 IX B 110/05, BFH/NV 2006, 295), sondern zu den Werbungskosten (ständige Rechtsprechung, vgl. in diesem Zusammenhang BFH-Urteil vom 13. November 1973 VIII R 157/70, BFHE 110, 556, BStBl II 1974, 161).
  • BFH, 26.06.2001 - IX R 22/98

    Einkommensteuer - Werbungskosten - Abbruchkosten - Restwert eines Gebäudes -

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    Abbruchaufwendungen bilden danach Werbungskosten, wenn die vorherige Nutzung des (abgebrochenen) Objekts zur Vermietung maßgeblich für die Abziehbarkeit der Aufwendungen bleibt, weil z.B. der zum Abbruch führende Verbrauch in der Zeit der Vermietung des Gebäudes entstanden war und deshalb der Zusammenhang des Abbruchvorgangs mit der Herstellung eines neuen, selbst genutzten oder veräußerten Gebäudes in den Hintergrund tritt (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 51/05; vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, und vom 16. April 2002 IX R 50/00, BFHE 199, 120, BStBl II 2002, 805).
  • BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05

    Herstellungskosten für Gebäude; vergebliche Planungskosten

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    Handelt es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke und dient daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes, so gehören vergebliche Planungskosten nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 3. November 2005 IX B 110/05, BFH/NV 2006, 295), sondern zu den Werbungskosten (ständige Rechtsprechung, vgl. in diesem Zusammenhang BFH-Urteil vom 13. November 1973 VIII R 157/70, BFHE 110, 556, BStBl II 1974, 161).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
    Abbruchaufwendungen bilden danach Werbungskosten, wenn die vorherige Nutzung des (abgebrochenen) Objekts zur Vermietung maßgeblich für die Abziehbarkeit der Aufwendungen bleibt, weil z.B. der zum Abbruch führende Verbrauch in der Zeit der Vermietung des Gebäudes entstanden war und deshalb der Zusammenhang des Abbruchvorgangs mit der Herstellung eines neuen, selbst genutzten oder veräußerten Gebäudes in den Hintergrund tritt (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 51/05; vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, und vom 16. April 2002 IX R 50/00, BFHE 199, 120, BStBl II 2002, 805).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

  • BFH, 26.08.1994 - I B 35/94

    Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88

    Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

  • BFH, 27.10.1992 - IX R 66/91

    Verteilung von zu Unrecht als Herstellungskosten behandelten

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00

    Vergebliche Planungskosten

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 2/90

    Schadensersatzleistungen wegen Vertragsrücktritts als Herstellungskosten

  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Sie ist nur dann auf das gesamte Grundstück zu beziehen, wenn sich auch die Vermietungstätigkeit auf das gesamte Grundstück richtet (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111, m.w.N.).
  • FG Münster, 21.08.2020 - 4 K 855/19

    Abbruchkosten und Restwert sind nach räumlicher und zeitlicher Nutzung des

    Die Beteiligten stellen in diesem Zusammenhang zunächst zu Recht nicht infrage, dass die Einkünfteerzielungsabsicht im Grundsatz zu bejahen ist, wenn und weil das Grundstück - im Streitfall - nach der Beseitigung der Bausubstanz in steuerlich bedeutsamer Weise genutzt werden sollte und genutzt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.2007IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111).

    Insofern fügt sich jene Entscheidung in die übrige Rechtsprechung des BFH ein, der zufolge entscheidend ist, dass "der zum Abbruch führende Verbrauch in der Zeit der Vermietung des Gebäudes entstanden" ist (BFH-Urteil vom 19.12.2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111, s. auch BFH-Urteil vom 31.07.2007 IX R 51/05, a.a.O.).

    Infolgedessen ist zur Konkretisierung des Veranlassungsprinzips auf den allgemeinen Grundsatz zurückzugreifen, den der BFH bereits im Beschluss vom 12.06.1978 GrS 1/77 (a.a.O.) aufgestellt und an dem er im Grundsatz auch in der Folgezeit festgehalten hat (vgl. nochmals BFH-Urteile vom 19.12.2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111, vom 31.07.2007 IX R 51/05, a.a.O.), dass nämlich die zum Verbrauch führende Nutzung in der Vergangenheit maßgebend ist und dass - unbeschadet der konkreten Motivlage für den Abbruch - die Abbruchentscheidung Ausdruck des vollständigen wirtschaftlichen Verbrauchs ist.

  • BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken

    Sie ist nur dann in Bezug auf das gesamte Grundstück zu prüfen, wenn sich auch die Vermietungstätigkeit auf das gesamte Grundstück richtet (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung

    Ein dahin gehender Zusammenhang besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, durch den Erwerb eines Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig gefasst und (noch) nicht wieder aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111).
  • BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentümern -

    Ein dahin gehender Zusammenhang besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, durch den Erwerb eines Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig gefasst und (noch) nicht wieder aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111).
  • BFH, 26.11.2008 - IX R 67/07

    Grundstücksbezogene Prüfung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Der Differenzierung im objektiven Tatbestand der Steuernorm entspricht die objektbezogene Beurteilung des subjektiven Tatbestands, der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 9/06, BFHE 220, 63, BStBl II 2008, 515, und vom 19. Dezember 2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111, m.w.N.).
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